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Informationen zum Vermittlungsgutschein (VGS)


INFO zum Vermittlungsgutschein (VGS)

Die gesetzlichen Regelungen für den Vermittlungsgutschein, die bis Ende Dezember 2007 befristet waren, wurden - mit zwei Änderungen - um weitere 3 Jahre, bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.
Arbeitslose müssen während der letzten drei Monate nicht wie bis Ende 2007 sechs Wochen, sondern mindestens 2 Monate arbeitslos und im Leistungsbezug (Alg1 / Alg2) gewesen sein.
Der Vermittlungsgutschein (VGS) ist 3 Monate gültig und kann anschließend erneut ausgestellt werden, sofern noch Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) nach SGB II / III bezogen werden.
Mit dem VGS können mehrere Private Arbeitsvermittler (PAV) nach Wahl einschaltet werden. Es wird empfohlen, zunächst nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheins auszuhändigen.
Ein schriftlicher Vermittlungsvertrag zwischen Bewerber und Vermittler ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 296 SGB III). Er ist vor Beginn der Vermittlungsaktivitäten abzuschließen!

Wenn der Private Vermittler eine passende sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle vermittelt hat, kann er nach 6 Wochen Dauer des Arbeitsverhältnisses die Auszahlung einer 1. Rate in Höhe von 840€
(+19% MwSt. = 1000€) beantragen. Nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von 6 Monaten kann der Vermittler einen weiteren Teilbetrag (i.d.R. in gleicher Höhe) abrufen.
Der Vermittlungsgutschein wird grundsätzlich in Höhe von 2.000€ ausgestellt. (unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2.500€)


Grund-Voraussetzungen für die Auszahlung:
  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Vertragsdauer von mindestens 3 Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
  • Der/die Arbeitslose darf bei dem gleichen Arbeitgeber in den letzten 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung nicht mehr als 3 Monate versicherungspflichtig beschäftigt worden sein. (Im Falle einer befristeten Beschäftigung von Schwerbehinderten und aufgrund Ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders Betroffenen entfällt diese Voraussetzung.)

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Weitere INFOs und Links zum Thema:

>>> Vermittlungsgutschein - Ausführliche Darstellung der Bundesagentur für Arbeit
>>> Die Private Arbeitsvermittlung (PAV) aus rechtlicher Sicht
>>> Flyer der Bundesagentur für Arbeit zum Vermittlungsgutschein
>>> Vermittlungsgutschein - Muster

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Artikel zum Thema:

>>> "Was 2008 den Bürgern bringt" | Mitteldeutsche Zeitung vom 30.12.2007
>>> "Das kommt auf uns zu" | Berliner Morgenpost vom 29.12.2007
>>> "Vermittlungsgutscheine in Mecklenburg-Vorpommern" | MVregio vom 28.12.2007
>>> "Gesetzliche Änderungen am Arbeitsmarkt 2008" | HalleForum vom 28.12.2007

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