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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma vermittlungsnetz.de – Fa. Jan Lederer, nachstehend „Veranstalterin", mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber".

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Vermittlungs-, Seminar-, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen im Rahmen der Personal- und Arbeitsvermittlung sowie für den Weiterbildungsbereich - durch die Veranstalterin oder durch sie eingesetzte Kooperationspartner beim Auftraggeber.

1.2.1 Zu den Vermittlungsleistungen gehören die Erstellung von Stellen- u. Bewerberprofilen, die Bearbeitung von Bewerbungsunterlagen bzw. Stellenausschreibungen, die Personal- bzw. Stellenakquise sowie alle sonstigen für eine ordnungsgemäße Vermittlung notwendigen und zweckdienlichen Aktivitäten und Leistungen, insbesondere die Bereitstellung von Informationen und Webspace auf der Plattform www.vermittlungsnetz.de

1.2.2 Zu den Seminarleistungen gehören die Durchführung der Trainings, Coachings und Seminaren, die Vorbereitung der Seminarräume, die Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen.

2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

2.1 Die Veranstalterin wird als selbstständige Unternehmerin für den Auftraggeber tätig.

2.2 Die Veranstalterin kann sich zur Vertragserfüllung selbstständiger Kooperationspartner bedienen. Diese werden ebenfalls als selbstständige Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eigenem werblichen Auftritt tätig. Die Veranstalterin kann sich zur Vertragserfüllung ebenfalls eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.

3. Vertragsdurchführung

3.1 Der Auftraggeber stellt der Veranstalterin diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zu erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung durch die Veranstalterin nötig sind.

3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, die Vermittlung oder die Durchführung der Seminare oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung der Veranstalterin oder des von der Veranstalterin eingesetzten Kooperationspartners die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten (z.B. Persönliche Vorraussetzungen) Mängel in dich tragen die eine erfolgreiche Durchführung gefährden.

4. Qualitätsanforderung

Die von der Veranstalterin eingesetzten Berater oder Kooperationspartner werden die Dienstleistungen in qualifizierter Weise durchführen.

5. Lieferungen und Leistungen

5.1 Die Preise für Leistungen der Veranstalterin sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der Veranstalterin.

5.2 Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung (schriftlich, per Post, Fax oder per Email) der Veranstalterin, spätestens jedoch durch die Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.

5.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Veranstalterin vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der Veranstalterin und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Veranstalterin oder beim Kooperationspartner eintreffen, (insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen). Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der Veranstalterin bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

6.1 Für Vermittlungsdienste gelten die jeweils aktuell gültigen Preise und Bedingungen des Vermittlungsgutscheines der Agentur für Arbeit nach § 421 i SGB III. Für nicht berechtigte gelten diese Bedingungen analog als Selbstzahlungsbedingung. Je nach Qualifikationsgrad und persönlichen und fachlichen Anforderungen der Stelle können anders lautende Konditionen ausgehandelt werden. Als Standard gilt 1/12 des Netto-Jahresgehaltes als Vermittlungsprovision.

6.2 Für die Vermittlung von Personal sowie alle damit in Verbindung stehenden Leistungen gelten Preise nach Absprache. Grundsätzlich kann ebenfalls 1/12 des Netto-Jahresgehaltes als Vermittlungsprovision zugrunde gelegt werden.

6.3 Der Auftraggeber zahlt der Veranstalterin für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden der Veranstalterin nach den Regelungen des Einzelauftrags erstattet. Die jeweils gültige Preisliste der Veranstalterin findet Anwendung.

6.4.1 Leistungen nach 7.1 und 7.2 werden jeweils nach vollständiger Erbringung der Leistung abgerechnet. Dessen unbeschadet kann vermittlungsnetz.de im Einzelfall den zur Leistungserbringung notwendigen Materialaufwand bereits bei Entstehung, d.h. im voraus, abrechnen.

6.4.2 Bei einer Auftragsvergabe einer oder mehrerer der aufgeführten Leistungen durch den Auftraggeber, zahlt dieser den nach Erhalt der Rechnung 50 % im voraus per Überweisung auf das von der Veranstalterin angegebene Konto. Der Restbetrag wird nach der Erbringung der Leistung fällig.

6.5 Die Veranstalterin wird dem Auftraggeber zu Beginn der Durchführung des Seminars die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Veranstalterin ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten zu. Das Recht der Veranstalterin zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6.6 Die Veranstalterin ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Veranstalterin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

6.7 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht von der Veranstalterin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

6.8 Soweit der Auftraggeber von den im Einzelauftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht, kann die Veranstalterin jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Veranstalterin Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

6.9 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der Veranstalterin für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich Veranstalterin vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist die Veranstalterin berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

6.10 Die Lieferung erlolgt je nach Vereinbarung per Post, Fax oder per Email

6.11 Die gelieferten Unterlagen bleiben bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der Veranstalterin. Wenn bei einem vereinbahrtem Lastschriftverfahren eine Rücklastschriften zustande kommt, sind alle Bankgebühren, Kosten für Mahnungen, Inkasso und evtl. anfallenden Gerichtskosten, vom Kunden zu tragen. Die Veranstalterin erhebt im Falle einer Rücklastschrift eine Gebühr von 7,50 € und eine Mahngebühr in Höhe von 4,50 €.

7. Haftung

7.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

7.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.3 Sofern die Veranstalterin fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4 Soweit eine Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

8. Haftungsausschluss für den Download von Dateien

vermittlungsnetz.de – Fa. Jan Lederer bietet Dateien mit eigenen Vorlagen und Mustern zum Download an. Es gelten die jeweils angezeigten Preise (incl. MwSt.).
vvermittlungsnetz.de – Fa. Jan Lederer beauftragt die Firma MicroPayment mit der Abwicklung des jeweiligen Bezahlvorgangs. Dieser wird von Firma MicroPayment eigenständig durchgeführt.
Für ggf. fehlgeschlagene Downloads oder eine fehlerhafte Abrechnung haftet vermittlungsnetz.de – Fa. Jan Lederer nicht. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an die Firma MicroPayment.
Bei Problemen erbitten wir ebenfalls eine Nachricht!

9. Geheimhaltung, Kundenschutz

9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über die Veranstalterin sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Der Auftraggeber hat zu allen Informationen über die Veranstalterin, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien der Veranstalterin enthalten sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

9.3 Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon unverzüglich und ohne Aufforderung an die Veranstalterin zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht insoweit nicht.

9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsende keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Kooperationspartnern zu tätigen, die zuvor im Auftrag der Veranstalterin tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die Veranstalterin kennen gelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen. Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien. Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) an die Veranstalterin zu zahlen.

9.5 Der Auftraggeber räumt der Veranstalterin das Recht ein, bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen Kundenschutzklauseln durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater Einsicht in seine Buchführung nehmen zu lassen.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Kiel als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Erfüllungsort ist 24113 Kiel.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4 Die Auftragsabwicklung durch die Veranstalterin erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Veranstalterin seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.